1987 bis 1992
Psychologiestudium (Diplom) Universität Bielefeld
1992 bis 1997
Psychologiestudium (Promotion) Universität Bielefeld
1995 bis 1999
Wissenschaftliche Angestellte, Universität Bielefeld, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft, Arbeitseinheit: Sozialpsychologie
Seit 1997
Tätigkeit als Sachverständige in familiengerichtlichen Verfahren und Strafverfahren
...
Bei der Beantwortung von gerichtlichen Fragestellungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist es mein Ziel, zwischen den Eltern ein einvernehmliches Konzept zu erarbeiten. Eltern sollen für die Bedürfnisse ihrer Kinder vor dem Hintergrund der Trennungsproblematik sensibilisiert werden. Es ist ein Ziel, Kindern beide Eltern zu erhalten, sofern keine Aspekte einer Kindeswohlgefährdung dem entgegenstehen.
Der erste Schritt der forensisch-psychologischen Begutachtung besteht in der Aktenanalyse. Aufgrund der sich hieraus ergebenden Anknüpfungstatsachen werden psychologische Untersuchungsfragestellungen und -hypothesen generiert. Neben der so genannten "Glaubhaftigkeitshypothese" - nämlich dass die Aussagen einer Zeugin/eines Zeugen mit hoher Wahrscheinlichkeit erlebnisfundiert sind- werden mehrere relevante Alternativhypothesen spezifiziert, die so lange beibehalten werden, bis sie auszuschließen sind.
Dr. Ute Hoffmann
Meller Str. 105
49328 Melle
Tel.: 05226 / 984 600
EMail: info@u-hoffmann.de